Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 sowie der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG sind, neben anderen Grundrechten, Bestandteil unserer Demokratie. Dafür beneiden uns die Bürger einiger undemokratisch regierter Staaten, zeigen sich Andreas Ott (Fraktionsvorsitzender) und Ursula Anton-Müller (Vereinsvorsitzende) überzeugt. Die Meinungen sowie Versammlungen von Minderheiten mit gegenteiligen Meinungen und unterdrückenden Gegenversammlungen zu verhindern, ist zwar ebenfalls legitim, doch führen diese Aktionen zu verhärtenden Positionen in unserem Sozialgefüge. Sicher gibt es für den einen oder anderen Gründe Impfungen abzulehnen. Solche individuellen Gründe gelten mit Sicherheit nicht für jeden, sollten jedoch ernst genommen werden.
“Diese Haltungen zu unterdrücken oder gänzlich zu diffamieren oder abzulehnen, zeugt nicht von großem Demokratieverständnis”, betont Ott. Viel mehr sollte mit den impfkritischen Menschen der Dialog gesucht werden.
“Unversöhnliche Positionen und Haltungen sind für das demokratische Miteinander von uns allen nicht zielführend”, hebt Anton-Müller hervor. Die FWG steht weiterhin für eine Gesprächsbereitschaft. Hierfür müssten jedoch verantwortliche Akteure der impfkritischen Menschen zur Verfügung stehen, die diese „Spaziergänge“ als ordentliche Versammlung anmelden. Damit zeigten sie auch Verantwortung für ihre Aktionen. Mit Gegendemonstrationen mit dem Titel “Wir nehmen Euch den Platz” werden wir nicht weiterkommen und den Keil in unserer Sozialgemeinschaft immer weiter vorantreiben. Um als Gesellschaft wieder zusammenzufinden, halten wir Gespräche MITEINANDER für besser geeignet.
Bei Interesse kann ab sofort unter: Kontakt mit Anton-Müller und Ott aufgenommen werden