Ungerechtigkeit der Landesregierung abgewiesen

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Staatsgerichtshof urteilt für die Demokratie
Ott: “Wir begrüßen die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes

Idstein – Der hessische Staatsgerichtshof hat am Mittwoch sein Urteil zur Änderung des Zählverfahrens bei der Kommunalwahl im März gefällt und damit der Landesregierung eine herbe Klatsche verpasst. Obwohl die Urteilsbegründung noch aussteht, ist dem undemokratischen Ansinnen ein Riegel vorgeschoben worden.

Der Fraktionsvorsitzende der IWG Idstein meint: „Das Urteil hat auch Konsequenzen für die Kommunalwahl in Idstein. Der Versuch der Landesregierung aus CDU und SPD, die kleinen Parteien und Wählergruppen zu benachteiligen, ist gescheitert.“
Alleine die Begründung, dass die Kommunen handlungsfähiger würden, ist schon sehr fragwürdig gewesen, gerade wenn es von der Landesregierung kommt.
„Die Kommunen wären handlungsfähiger, wenn sie auskömmlich mit Geld ausgestattet würden,“ so Ott weiter.

Anstelle der ausreichenden Finanzierung wird versucht, den Machtanspruch der “großen” Parteien mit einem für sie günstigen Zählverfahren zu erhalten.

„So bleibt der bittere Nachgeschmack, dass versucht wurde den eigenen Machtanspruch und die Plätze an den „Fleischtöpfen“ zu sichern.” so Ott abschließend.

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