Themen: Stadtwerke Idstein, Tournesol und Straßenbeitragsgebühren
Neben der Einbringung des Haushaltes 2023 (mit einem geplanten Defizit von rund 1,7 Millionen €) durch den Bürgermeister gab es eine Reihe von wichtigen Beschlüssen. Hierzu wird die FWG im Oktober Beratungen durchführen und eigene Schwerpunkte und Akzente für die Haushaltsberatungen einbringen.
In der Stadtverordnetenversammlung wurde daneben unter anderem mehrheitlich die Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung von rund 600.000 € vom Konto der Idsteiner Stadtwerke an die Stadt beschlossen. Dies erfolgte gegen die Stimmen der FWG Idstein. Wir sind seit vielen Jahren dagegen, dass Gebühren für Wasser und Abwasser der Idsteiner Bürgerinnen und Bürger zweckentfremdet werden. Rechtlich ist dies zwar möglich, aber: „Nicht alles wasrechtens ist, ist auch richtig“, so Andreas Ott, der Fraktionsvorsitzende der FWG Idstein. Seit 2018 wurden ca. 1,5 Millionen € so schon aus den Rücklagen der Stadtwerke entnommen. Dieses Geld fehlt für dringend erforderliche Investitionen (Brunnensanierung, Brunnenzukauf und vieles mehr). Am Ende muss dies, so die Befürchtung der FWG, der Gebührenzahler mitbezahlen, wenn demnächst die Gebühren für Wasser und Abwasser steigen sollten.
Außerdem sind Gebühren grundsätzlich zweckgebunden zu verwenden und dürfen daher prinzipiell nicht – anders als Steuern – zweckungebunden im Haushalt aufgehen.
Als weiteres Thema stand die Verwendung des Zuschusses aus dem SWIM-Programm auf der Agenda. Dabei wurde mit Stimmen der FWG Idstein dem folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt:
1. Der Vermerk der Geschäftsführung der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen GmbH für die
Verwendung des Zuschusses aus dem SWIM-Programm (Anlage zur Drucksache-Nr.
209/2022) wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Vorschlag der Geschäftsführung der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen GmbH zur
Mittelverwendung aus dem Förderprogramm SWIM wird zugestimmt. Die Mittel dürfen dem
Förderprogramm entsprechend ausschließlich für das Bad verwendet werden.
Außerdem wurde die Bagatellgrenze bei der Erhebung der Straßenbeitragsgebühren angehoben. Künftig werden diese erst ab einer Höhe von 10 € erhoben. Dies wurde mit Stimmen von CDU, Grüne, SPD und FWG beschlossen. Damit werden künftig viele Bürgerinnen und Bürger von der entsprechenden Zahlung befreit sein.