“Durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit bei vorliegenden der Voraussetzungen einen entsprechenden Antrag auf Herabsetzung zu stellen”, so informiert Andreas Ott, der Fraktionsvorsitzende der FWG idstein die Idsteiner Gewerbetreibenden. Dieser Erlass wurde auch von den Landesfinanzbehörden gleichlautend übernommen.
“Wir hatten für 2021 eine Gewerbesteuerabsenkung von aktuell 420 Prozentpunkten auf 410 gefordert”, so fährt Ott fort. Das hätte eine Entlastung von ca. 300.000 € gebracht. Leider hat sich dafür keine politische Mehrheit gefunden, da alle anderen Fraktionen dagegen gestimmt haben. Wir sehen den Erlass als Bestätigung unseres Antrags die Gewerbetreibenden zu unterstützen. Mit unserem Antrag wäre das für die Idsteiner Firmen unbürokratisch erfolgt. Nun müssen die Firmen wieder entsprechende Anträge stellen und Prüfungen “über sich ergehen lassen” um in den Genuss der Herabsetzung zu kommen.Das ist besser als nichts, wäre aber einfacher möglich gewesen.
In Idstein ist die Gewerbesteuer seit 2017 auf einem regionalen Höchststand. Die Unternehmen haben somit in einem erheblichen Umfang zur guten Haushaltslage der Stadt Idstein beigetragen. “Jetzt wäre es an der Zeit gewesen davon auch wieder ein Stück an die Betriebe und Firmen zurück zu geben. Viele Firmen haben aktuell Umsatzeinbußen, müssen Ihre Rücklagen angreifen, haben durch die Coronasituation Investitionsprobleme. Oder haben, trotz des Kurzarbeitergeldes, Probleme die vorhanden Arbeitsplätze zu sichern. Über den nachfolgenden Link erhalten die Gewerbetreibenden die entsprechenden Informationen: https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewerbesteuer/2021-01-25-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Weitere Informationen zur FWG finden Sie unter: www.fwg-idstein.de/ oder https://www.facebook.com/FWG-Idstein-124445350943887